Erbschaftssteuerreform darf Arbeitsplätze nicht gefährden!

Finanzstaatssekretär diskutiert mit Augsburgs Handwerkerschaft

16.04.2015

"Bereits seit meiner Zeit als Wirtschaftsreferent der Stadt Augsburg pflegen wir nun schon diese gute Tradition", eröffnete Staatssekretär Johannes Hintersberger, MdL das Handwerkerfrühstück, das dieses Mal in den Räumen der Bauinnung Augsburg Elias-Holl stattfand. Zusammen mit dem Präsidenten der Handwerkskammer, Hans-Peter Rauch, Vertretern der Augsburger Kreishandwerkerschaft und den Innungsobermeistern erörterte Hintersberger die anstehende Erbschaftssteuerreform, eine mögliche Grundsteuerreform und den notwendigen Bürokratieabbau beim Mindestlohngesetz.

"Familiengeführte mittelständische Unternehmen sind der Innovationsmotor und der Arbeitsplatzgarant unserer Volkswirtschaft und machen speziell in Bayern fast 90% der Unternehmen aus", erklärte der Finanzstaatssekretär. Die Bayerische Staatsregierung stärkt dieses Rückgrat unserer Wirtschaft mit aller Kraft, um die Erfolgsgeschichte des bayerischen Mittelstandes gemeinsam weiterzuentwickeln. Zu diesem Zweck hat die Staatsregierung einen 5-Punkte-Plan erarbeitet, der den Erhalt familiengeprägter Unternehmensstrukturen, eine volle Erbschaftssteuerbefreiung für diese Unternehmen und eine grundsätzliche Regionalisierung der Erbschaftssteuer vorsieht. Außerdem soll eine bürokratische Mehrbelastung vermieden und an der Beschäftigungszahl als Kriterium für die Befreiung vom Lohnsummennachweis festgehalten werden. Darüber hinaus sei ein regelmäßiger Meinungsaustausch wichtig, denn "nur wer die Anliegen und Sorgen der Menschen kennt und immer wieder im Dialog diskutiert, kann erfolgreich wirkungsvolle Politik für die Menschen gestalten", so Hintersberger.