„Planungssicherheit für Sachaufwandsträger unserer Schulen!“

„Bund und Freistaat stellen rund 18 Mio. Euro für Digitalisierung der Schulen der Region Augsburg zur Verfügung!“

06.08.2019

„Mit der Veröffentlichung der bayerischen Förderrichtlinie gibt der Freistaat den Sachaufwandsträgern der bayerischen Schulen Rechts- und Planungssicherheit. Alle kommunalen und privaten Schulträger werden damit über ihre jeweiligen Förderhöchstbeträge, die Fördervoraussetzungen und Mindeststandards aus dem Digitalpakt „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ (dBIR) informiert, um ab sofort zielgerichtet und nachhaltig in die digitale Ausstattung unserer Schulen investieren zu können“, erklärt der Augsburger Abgeordnete Johannes Hintersberger, MdL zum Förderprogramm von Bund und Freistaat. „Ziel muss es sein, dass unsere Kinder nicht nur die technische Handlungskompetenz einüben, sondern vor allem den souveränen Umgang erlernen!“ 

„Der Förderhöchstbetrag für die Stadt Augsburg liegt bei 12,5 Mio. Euro. Für die Stadt und den Schulverband Neusäß stehen bis zu 370.000 Euro zur Verfügung. Die Stadt  Gersthofen kann auf rund 560.000 Euro zurückgreifen, während der Landkreis Augsburg mit bis zu 4,5 Mio. Euro gefördert wird“, betont Hintersberger die Bedeutung des Digitalpaktes für die Region. „Ich danke dabei den kommunalen und privaten Schulträgern für ihren starken finanziellen Einsatz, besonders aber auch den Lehrkräften für ihr wichtiges pädagogisches Engagement bei dieser großen gesellschaftlichen Herausforderung.“
 
Weiterführende Informationen zu den Förderrichtlinien können bei Bedarf gerne nachgereicht werden.